Zu einer Begutachtung wegen Alkohol kommt es, wenn eine Alkoholfahrt mit über 1,6 Promille stattfand bzw. es handelt sich um eine wiederholte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss – hier interessieren dann die Promillewerte nicht mehr.
Selbst als Fahrradfahrer muss eine solche Begutachtung auf Fahreignung über sich ergehen lassen, wenn er mit über 1,6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Seit 2014 wird steht auch eine MPU an, sollte ein Richter während einer Gerichtsverhandlung einen Alkoholmißbrauch feststellen.