Vielleicht haben Ihre Straftaten nicht einmal etwas unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun. Grundsätzlich gilt jedoch, wenn ein Fahrzeug zu kriminellen Zwecken genutzt wurde, so stellt dies mitunter den Missbrauch einer Fahrerlaubnis dar und wird entsprechend gewertet. Ein Zusammenhang zwischen Straftaten und dem Verhalten im Straßenverkehr, wird relativ leicht von der Fahrerlaubnisbehörde dargestellt.
Eine Argumentation ist:
Wer Straftaten begeht, hat oftmals ein hohes Aggressionspotential und neigt zur Durchsetzung der eigenen Interessen gegen Regeln zu verstoßen, als sich auch gegen Bedürfnisse anderer Menschen zu verhalten. Aus psychologischer Sicht heißt dies unter anderem: Wer Körperverletzungsdelikte begeht, hat sich selbst nicht ausreichend unter Kontrolle. In diesem Zusammenhang erscheint eine beherrschte Fahrweise auf Dauer und in bestimmten Situationen unwahrscheinlich.
Wer eine Freiheitsberaubung ausgeübt hat
offenbart neben der hohen Aggression auch seine egozentrischen Verhaltensweisen, welche keine gute Voraussetzung für eine rücksichtsvolle Verhaltensweise als Teilnehmer im Straßenverkehr darstellen. In diesem Zusammenhang geht die Führerscheinstelle von einer verringerten Hemmschwelle aus, auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Verkehrsverstöße aktenkundig sind.